Der Kanton Aargau möchte sein Waldgesetz aktualisieren. Im Moment findet eine Vernehmlassung dazu statt.
Der Entwurf behandelt unter anderem die folgenden Themen:
- Schutzwaldpflege
- Waldbesitzers sind nicht mehr haftbar für waldtypische Gefahren
- Möglichkeit, Zonen für intensive Freizeitnutzung auszuscheiden
- Waldstrassenplan
- Förderung der Holzverwendung
- Digitalisierung der Prozesse
Aus Sicht eines Bikers sind einige Anpassungen zu begrüssen, z.B. diejenigen zu den Themen Schutzwald, Freizeitzonen und die gelockerte Haftung für Waldbesitzer.
Die Revision würde die bestehende, kantonale Regelung unverändert lassen, dass nur 2 Meter breite Waldstrassen und -wege befahren werden dürfen.
XTRA wird sich dem Thema annehmen und an der Vernehmlassung teilnehmen.
Wer mehr dazu wissen möchte findet unter https://erne.ac/waldgesetz/2022/08/21/teilrevision-waldgesetz-kanton-aargau/ eine Zusammenfassung und persönliche Interpretation von mir – welche nicht zwingend mit der offiziellen Position von XTRA übereinstimmen muss.